im Justizvollzug
Sie haben die Möglichkeit eines dualen Studiums der Sozialen Dienste im Justizvollzug. Ferner bietet Ihnen der Justizvollzug vielfältig die Gelegenheit, Einblicke in in den Vollzugsalltag zu gewinnen.
Duales Studium Soziale Arbeit mit Menschen in existenziellen Notlagen (B.A.)
In Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart bieten wir jährlich zum Studienbeginn 1. Oktober in unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit mit Menschen in existenziellen Notlagen an.
Das dreijährige Studium mit wechselnden Phasen von Theorie und Praxis bereitet Sie auf den Beruf einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters vor. In den Praxisphasen lernen Sie den Aufgabenbereich des Sozialdienstes im Justizvollzug kennen und werden im Laufe Ihres Studiums unter fachkundiger Anleitung selbstständig tätig.
Das bieten wir Ihnen
Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie ein festes Gehalt, welches für alle drei Studienjahre durchgängig brutto 1.700 Euro/Monat beträgt. Zusätzlich erhalten Sie eine Jahressonderzahlung in entsprechender Anwendung des § 16 TVA-L BBiG (derzeit für 12 Monate Studienzeit: 95% aus 1.700 Euro = 1.615 Euro).
So bewerben Sie sich
Über Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Auf der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart erhalten Sie nähere Informationen zum Studium und zu den Zulassungsvoraussetzungen.
Studien- und Berufspraktikum
Wir bieten unterschiedlichen Berufsgruppen die Möglichkeit, im Rahmen eines Studien- oder Berufspraktikums die Arbeit des Justizvollzuges und die berufsbezogenen Aufgabenstellungen und Einsatzmöglichkeiten kennen zu lernen.
Praktika können – abhängig von der Vollzugszuständigkeit und Anstaltsgröße – in unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen und Bereichen absolviert werden:
Studienpraktikum/Praxissemester
- im Sozialdienst
- im psychologischen Dienst
Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung
- als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter
- als (Arbeits-)Erzieherin/(Arbeits-)Erzieher
Sonstige Praktika im Einzelfall
Das bieten wir Ihnen
Die Bezahlung richtet sich nach der Praktikumsform und ist bei einem Studienpraktikum in Höhe von bis zu 650 Euro monatlich und bei einem Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung von bis zu 1.850 Euro monatlich möglich.
So bewerben Sie sich
Über Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Stationen der Juristenausbildung
Bereits während Ihrer juristischen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, den Aufgabenbereich des Justizvollzuges und die juristischen Aufgabenstellungen kennen zu lernen.
Hierzu bieten wir Ihnen in den Justizvollzugseinrichtungen
- Ausbildungsstationen während der praktischen Studienzeiten nach § 5 JAPrO sowie
- Wahlstationen während des Referendariats nach § 47 JAPrO an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ausbildungsstationen nicht in jeder Justizvollzugsanstalt ständig und in größerer Anzahl zur Verfügung stehen. Eine rechtzeitige Bewerbung ist daher sinnvoll.
So bewerben Sie sich
Über Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Standortfinder informieren. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.