Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Das Justiz-Ministerium Baden-Württemberg hat diese Erklärung am 1.12.2025 erstellt.
Und am 24.02.26 hat das Justiz-Ministerium die Erklärung geprüft.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: Justiz-Vollzug_BW.
Bitte klicken Sie auf die unterstrichenen Wörter.
Dann kommen Sie zu der Internet-Seite.
Barriere ist ein schweres Wort.
Barriere spricht man so: Bar-jä-re.
Barriere bedeutet: Hindernis.
Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.
Ein Hindernis kann auch Sprache sein.
Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.
Das Gegenteil ist: barriere-frei.
Das bedeutet: Hindernisse gibt es nicht.
Alle Menschen sollen Internet-Seiten verstehen können.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn Menschen nicht so gut Deutsch verstehen.
Das ist das Ziel.
In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen und benutzen können.
Das Justiz-Ministerium Baden-Württemberg macht die Internet-Seite barriere-frei.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite:
- Informationen über den Justiz-Vollzug Baden-Württemberg in Leichter Sprache.
- Informationen zur Benutzung von der Internet-Seite in Leichter Sprache.
- Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.
Was ist noch nicht barriere-frei auf dieser Internet-Seite?
Alle Inhalte auf dieser Internet-Seite sind barriere-frei.
So können Sie uns kontaktieren
Haben Sie eine Barriere oder ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie können uns einen Brief schreiben.
Sie können auch anrufen und ein Fax schicken.
Oder eine E-Mail schreiben.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben das Justiz-Ministerium informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich das Justiz-Ministerium bei Ihnen melden.
Dazu hat das Justiz-Ministerium 4 Wochen Zeit.
Das steht im Gesetz.
Das Justiz-Ministerium hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom Landes-Zentrum Barriere-Freiheit beschweren.
Die Abkürzung dafür ist: LZ-BARR.
So können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren:
Sie können einen Brief schreiben.
Und Sie können anrufen.
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon-Nummer: 07 11 12 33 93 75
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Das bedeutet: Geld müssen Sie dafür nicht bezahlen.
In bestimmten Fällen können Sie auch klagen.
Klagen bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.
Das können Sie aber nicht alleine machen.
Dafür müssen Sie einen Verein oder einen Verband finden.
Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein klagt dann vor Gericht.
Das nennt man auch: Verbands-Klage.
Wer hat den Text gemacht?
Den Original-Text hat das Justiz-Ministerium Baden-Württemberg geschrieben.
Das Justiz-Ministerium Baden-Württemberg ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Übersetzung in Leichte Sprache
Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro der Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt:
Samariterstiftung
Jahnstr. 14,
73431 Aalen
Tel.: 07361 564 300