Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall ist eine Einrichtung des Justizvollzugs
in Baden-Württemberg mit 400 Haftplätzen im geschlossenen Vollzug und 45 Haftplätzen im offenen Vollzug. In der
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall werden Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen
vollzogen.
Für die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Beschäftigung der Gefangenen in den
Werkstätten suchen wir zum 1. Oktober 2026
Handwerks- oder Industriemeister/innen (w/m/d) insbesondere im Bereich Holz und
Metall
Arbeitserzieher/innen (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation
für die Beamtenlaufbahn des mittleren Werkdienstes im Justizvollzug.
Die duale Ausbildung zur/zum Hauptwerkmeister/in dauert 18 Monate. Eine vorherige Beschäftigung im
Angestelltenverhältnis bis zum Start der Ausbildung ist möglich.
Mehr Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.justizvollzug-bw.de. Auch auf der Internetseite des Bildungszentrums Baden-Württemberg finden Sie Informationen rund
um die Ausbildung.
Wenn Sie über soziales Verständnis und Geschick im Umgang mit Menschen verfügen, sowie
Team- und gute Kommunikationsfähigkeit mitbringen, körperlich und geistig belastbar und nicht älter als maximal 39 Jahre
sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an die
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall
– Verwaltungsleitung –
Kolpingstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
oder per E-Mail an: bewerbung@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de
Wir bitten Ihrer Bewerbung den ausgefüllten Bewerbungsbogen, die Erklärung
Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie die Einwilligungserklärung Personalakte u.a. beizufügen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verwaltungsleiterin Frau Hornung (0791/9565210) oder die
Geschäftsführerin Frau Bauer (0791/9565220) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben,
sind Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar.
Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen
ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir
eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung
gerne auch an die örtliche Schwerbehindertenvertretung und, sollte eine solche nicht bestehen, an die Hauptvertrauensperson der
Schwerbehindertenvertretung des Ministeriums der Justiz und für Migration wenden.