Stellenangebot der Justizvollzugsanstalt Rottweil
Die Justizvollzugsanstalt Rottweil wird neu gebaut und soll im Jahr 2029 mit einer Belegungsfähigkeit von ca. 500 Gefangenen in
Betrieb genommen werden.
In der im Neubau entstehenden Großküche wird die Tagesverpflegung für die Gefangenen sowie das Mittagessen für die
an der Verpflegung teilnehmenden Bediensteten vor- und zubereitet.In diesem Bereich sind mehrere Stellen als Koch/Köchin (w/m/d) zu
besetzen.
Wir suchen daher mehrere
Köche (w/m/d), Beiköche (w/m/d) oder vergleichbar
für die Ausbildung im
mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug (w/m/d)
die uns nach der Ausbildung im Verpflegungsbereich unterstützen.
In der Küche werden täglich Frühstück, Arbeitsfrühstück, Mittagessen und Abendessen für die
Gefangenen vor- und zubereitet, portioniert und in Speiseausgabewagen bereitgestellt. Anschließend erfolgt die Reinigung der
Küche nach einem vorgegebenen Hygieneplan sowie die Reinigung von Geschirr und Transportwagen. In der Küche werden mehrere
Gefangene für Hilfs- und Reinigungstätigkeiten eingesetzt.
Sie sind in der Küche für die Vor- und Zubereitung der täglichen Speisen einschließlich Einkauf und Lagerlogistik,
für die Anleitung und Beaufsichtigung der in der Küche zur Arbeit eingeteilten Gefangenen sowie für die Einhaltung der
geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorgaben mit verantwortlich. Daneben unterstützen Sie bei der Speiseplanung.
Der Speiseplan sieht die Kostformen Normalkost, Normalkost ohne Schweinefleisch, vegetarische Kost und Schonkost vor. Einzelne
Sonderkostformen nach ärztlicher Verordnung sind möglich.
Bedienstete können in der Kantine an der Mittagsverpflegung lt. Speiseplan teilnehmen.
Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie:
- gerne in einer Großküche arbeiten und hierbei geregelte Arbeitszeiten ohne Abendschichten schätzen,
- eine neue berufliche Herausforderung suchen,
- nach der zweijährigen Ausbildung im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug eine verantwortungsvolle Tätigkeit an einem
sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Besoldung in einer neuen modernen Justizvollzugsanstalt anstreben,
- bei der Betreuung, Behandlung, Beaufsichtigung und Versorgung von straffällig gewordenen Menschen vielseitige, interessante
Aufgaben wahrnehmen wollen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das
Beamtenverhältnis besitzen,
- keine Vorstrafen haben,
- mindestens 18 Jahre alt sind und höchstens 38 Jahre alt sind.
Wir bieten:
- einen sicheren Arbeitsplatz mit einer Verbeamtung bereits im Vorbereitungsdienst, leistungsgerechter Besoldung und den im
öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen,
- Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge,
- ein kollegiales Betriebsklima,
- Mobilität durch JobTicketBW oder JobBike
BW.
Aufgrund begrenzter Ausbildungsplätze in den jetzigen Teilanstalten der JVA Rottweil wird die Ausbildung für einen Teil der
Bewerber/innen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände in der JVA Rottenburg durchgeführt werden.
Die spätere Verwendung im Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil ist vorgesehen.
Die Einstellung erfolgt jährlich zum 01.04. und 01.10., eine Tarifbeschäftigung vor der Ausbildung ist möglich.
Bewerbungen werden laufend angenommen.
Nähere Informationen zur Ausbildung und Arbeit im Vollzug sowie den Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen und
Verdienstmöglichkeiten finden Sie unter www.justizvollzug-bw.de.
Wir erteilen Ihnen auch gerne weitere Auskünfte unter Tel. 0741/ 243-2681.
Interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an:
Justizvollzugsanstalt Rottweil, Königstr. 29, 78628 Rottweil oder per E-Mail (mit PDF-Dokumenten) an bewerbung@jvarottweil.justiz.bwl.de
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden
bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte
Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die
örtliche Schwerbehindertenvertretung und, sollte eine solche nicht bestehen, an die Hauptvertrauensperson der
Schwerbehindertenvertretung des Ministeriums der Justiz und für Migration wenden.